Skip to content


Öffnungszeiten ∙ Beurkundungen

Öffnungszeiten des Notariats
Montag bis Donnerstag: 8.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 17.00 Uhr

Beurkundungen und Beratungen
sind innerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. In begründeten Ausnahmefällen kann auch am Abend oder am Wochenende beurkundet werden. Wartezeiten entstehen bei vereinbarten Terminen in aller Regel nicht.

Beglaubigungen
Abschriftenbeglaubigungen und Unterschriftsbeglaubigungen ohne Entwurfserstellung erfordern an sich keine Anmeldung. Es wird jedoch empfohlen, den Beglaubigungstermin vorher mit dem Notariat abzustimmen, um Wartezeiten wegen stattfindender Beurkundungen zu vermeiden.

Vorlaufzeit bei Beurkundungen
Die Vorbereitungszeit ist allein abhängig vom Schwierigkeitsgrad. Liegen alle Unterlagen vor und hat eine darüber hinaus erforderliche Sachklärung stattgefunden, so kann gegebenenfalls auch ganz kurzfristig beurkundet werden.

Posted in Uncategorized.